Lade Daten...
13.05.2014

Ausschuss zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"

Konstituierende Sitzung

© Bildnachweis: IK ST
Geschäftsführer Dr. Rainer Berger begrüÁte die Anwesenden

Am 12. Mai 2014 traf sich der neu aufgestellte Ausschuss zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu seiner ersten Sitzung der Legislaturperiode 2014 - 2019.

Der nun 20-köpfige Ausschuss zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" setzt sich aus dem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt/Diplomjurist (MR a.D. Bernd Wilkening), der stellv. Vorsitzenden (RA Irmgard Ackermann), acht Beisitzern der Hochschulen und Universität des Landes und zehn stellvertretenden Beisitzern zusammen.

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung darf führen, wer das Studium einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie oder Bergakademie mit Erfolg abgeschlossen hat und dieser Studiengang überwiegend von ingenieurrelevanten MINT-Fächern geprägt ist.


Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann auf der Grundlage des IngG LSA für inländische und ausländische Abschlüsse, von Hochschulabsolventen naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen, bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ausstellen. Zuständig für die Prüfung und Anerkennung dieser Anträge ist der Ausschuss zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur".

Der Ausschuss zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nimmt beim "Verwaltungsvorgang" für eine Anerkennung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur", die im Gesetz für ihn vorgesehenen Aufgaben wahr und entscheidet als Organ über die in seinen Geschäftsbereich fallenden Angelegenheiten.