Einspruch gegen den Normentwurf der DIN 4109-2
Erhöhter Schallschutz - Anhebung der Anforderungen um 2 dB?
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat Einspruch gegen den Normentwurf der DIN 4109-2 eingelegt.
Hintergrund ist die im Entwurf vorgesehene alleinige Verweisung der DIN 4109-2 auf das Bemessungsverfahren nach DIN EN 12354, durch das sich indirekt eine Anhebung der Anforderung um 2 dB ergibt. Durch das Berechnungsverfahren nach DIN EN 12354 können die Anforderungswerte insbesondere bei üblichen Wohnungszuschnitten wie z. B. im sozialen Wohnungsbau, Altenwohnungen, Pflegeheime und Studentenwohnungen, nur durch wirtschaftlich nicht vertretbarem Mehraufwand erreicht werden.
Vorgeschlagen wurde deshalb, das sog. Gösele-Verfahren als Standardverfahren darzustellen und das Verfahren nach DIN EN 12354 nur dann als Alternative für den Fall vorgesehen werden, wenn im Ermessen des Akustikers eine tiefergehende Berechnung sinnvoll ist.
Der Einspruch wurde abgestimmt und ebenfalls unterstützt von den dem "Netzwerk Normung" angehörenden Kammern und Verbänden der sog. "Wertschöpfungskette Bau" (z.B. BAK, ZDB, HVBI, BFW).
Die Bundesingenieurkammer ist in dem parallel laufenden DIN-SPEC-PAS-Verfahren zum erhöhten Schallschutz durch Herrn Prof. Dipl.-Ing. Frank Prietz, Mitglied der Baukammer Berlin, vertreten. Dabei werden Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz (im Wesentlichen auf Niveau des bisherigen Beiblatts 2) erarbeitet. Ziel ist es, spätestens mit dem Erscheinen der Neuausgabe der DIN 4109 auch von einer breiten Verbände-Allianz getragene Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz in Form einer DIN SPEC PAS veröffentlichen zu können.
Über den Fortgang des Einspruchsverfahrens wird die BIngK weiter berichten.