Wahl eines zweiten Vizepräsidenten
Die fünfte Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt wählte am 20.06.2014 aus dem Vorstand einen zweiten Vizepräsidenten. Die Wahl fiel mit überzeugender Mehrheit auf Herrn Dipl.-Ing. Harald Rupprecht.
Durch die Reduzierung der Mitglieder des Vorstandes gegenüber der vierten Legislaturperiode entstand die Situation, dass teilweise Termine in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen werden konnten. Somit sei u. a. für die Vertretung der Kammer auf Bundesebene ein Vorstandsmitglied mit der rechtsverbindlichen Außenvertretung zu beauftragen. Laut Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA) obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Ingenieurkammer nur dem Präsidenten und den Vizepräsidenten.
Zur Entspannung dieser Situation schlug der Präsident vor, einen zweiten Vizepräsidenten zu wählen, der mit einer notwendigen rechtsverbindlichen Außenvertretung beauftragt werden könne. Die Gesamtanzahl der Vorstandsmitglieder solle dabei unverändert bleiben. Diesem Vorschlag folgte die Vertreterversammlung am vergangenen Freitag.
Nach der Abstimmung durch die Vertreterversammlung gratulierte der Präsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann seinem neuen Vizepräsidenten zur Wahl. Beide äußerten hinsichtlich der umfangreich anstehenden Aufgaben eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.