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15.07.2014

Einstufung von Schulbauten in die Honorarzonen gemäß HOAI 2013

Die in der Endphase des Verordnungsgebungsverfahrens zur HOAI 2013 überraschend vorgenommene Einordnung von weiterführenden Schulen und Berufsschulen in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.7. HOAI hat erheblichen Unmut und Diskussionen in der Praxis ausgelöst. Auf Initiative der Bayerischen Architektenkammer hat die AHO-Fachkommission Gebäude und Innenräume unter der Leitung von Dipl.-Ing. Arch. Georg Brechensbauer aktuell eine Arbeitshilfe erarbeitet, mit der eine Zuordnung zu den Honorarzonen durch die objektive Bewertung der Planungsanforderungen des Objekts ermöglicht wird. Ohne objektive Zuordnung über Bewertungsmerkmale ist eine Honorarsatzmindestunterschreitung zu vermuten.

Die Auffassung der Fachkommission stützt sich maßgeblich auf die Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 13.11. - VII ZR 362/02. Danach stellt eine Zuordnung zu den Honorarzonen anhand der Objektlisten nur eine unverbindliche Vorauswahl für den Regelfall dar. Ob ein solcher Regelfall vorliegt, bedarf stets der Überprüfung nach Maßgabe der in § 11 HOAI 1996 (entspricht § 35 HOAI 2013) genannten Merkmale. Generell sowie im speziellen Fall der Zuordnung von Schulbauten sind Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar, die Zuordnung zu einer Honorarzone ist meist nicht zweifelsfrei festzulegen.

Da eine ausreichende Kommentierung der Bewertungsmerkmale in der Literatur nicht vorliegt, hat die AHO-Fachkommission Kriterien definiert, die eine differenzierte Betrachtung der Bewertungsmerkmale ermöglichen. In der Ausarbeitung werden neben den allgemeinen bei allen Gebäudetypen auftretenden Planungsanforderungen Besonderheiten bei Schulbauten unter folgenden Kriterien näher ausgeführt:

  1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  2. Anzahl der Funktionsbereiche,
  3. gestalterische Anforderungen,
  4. konstruktive Anforderungen,
  5. Technische Ausrüstung,
  6. Ausbau.
Der praktische Nutzwert der Ausarbeitung wird durch eine beispielhafte Ermittlung der Honorarzonen für Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen nach HOAI § 35 Abs. 2, 4 und 6 unter Rückgriff auf folgende Bewertungstabellen unterstrichen:
I. Bewertungstabelle nach Klocke/Arlt (zitiert z.B. in Korbion/Mantscheff/Vygen)
II. Bewertungstabelle nach Motzke/Wolff,
III. Bewertungstabelle nach Haible/Krüger.

Die in der Regel bei allen Gebäudetypen auftretenden Planungsanforderungen wurden dabei als durchschnittlich bewertet. Im Ergebnis der Bewertung nach drei gebräuchlichen Bewertungstabellen waren die bewerteten Objekte allesamt der Honorarzone IV zuzuordnen. Dies ist eine Folge der vor allem im technischen, konstruktiven und inhaltlichen Bereich erheblich gestiegenen Anforderungen an Schulbauten.

Soweit lautet das eindeutige Fazit der Expertise: Die Zuordnung von Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen in Honorarzone III, wie in der Objektliste Gebäude vorgeschlagen, hält einer objektiven Bewertung nicht stand. Eine Beauftragung in Honorarzone III führt in der Regel zur Mindestsatzunterschreitung. Die vollständige Ausarbeitung der Fachkommission Objektplanung Gebäude und Innenräume kann unter www.aho.de heruntergeladen werden.


Quelle: AHO-Newsletter 03/2014