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25.09.2014

Übergangsfrist für die KfW-Eintragung

Die Übergangsfrist für die Eintragung (KfW) endet am 30. September. Ab 1. Oktober benötigen Fachleute für energieeffizient Bauen und Sanieren anstatt 16 bis zu 80 Unterrichtseinheiten ergänzende Weiterbildung für die Eintragung als KfW-Sachverständige.

In der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Verbraucher deutschlandweit qualifizierte Fachleute für Energieberatungen sowie energieeffiziente Neubauten und Modernisierungen. Ab 1. Oktober 2014 gelten höhere Anforderungen für eine Neueintragung für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren: 80 Unterrichtseinheiten ergänzende Weiterbildung müssen dann jene Experten vorweisen, die sich zum Energieberater gemäß BAFA-Richtlinie von 2012 oder älter fortgebildet haben. Die Weiterbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Bis Ende September werden von diesen nur 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung verlangt. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Liste betreut.

Die geänderten Aufnahmebedingungen gelten nur für die Eintragung für die KfW- Förderprogramme Energieeffizientes Bauen und Sanieren, nicht für den Eintrag für die Vor-Ort-Beratung (BAFA). Experten, die bereits die Weiterbildung mit dem Modul "Planung und Umsetzung" absolviert haben oder sich über Referenzen listen lassen, sind davon nicht betroffen. Die Inhalte der ergänzenden Weiterbildung entsprechen den Anforderungen an den Bau oder die Modernisierung eines hocheffizienten Gebäudes. Sie finden sich hier.

Der Antrag auf Eintragung muss bei der dena vor dem 1.10.2014 eingehen. Noch fehlende Nachweise (z.B. die 16 UE) können innerhalb von 6 Monaten nach Antragseingang nachgeholt und bei der dena eingereicht werden.

Wollen Hauseigentümer heute mithilfe der Förderprogramme der KfW "Energieeffizient Bauen und Sanieren" ihr Eigenheim energetisch modernisieren oder bauen, ist die Beratung durch einen gelisteten Experten verbindlich. Der Experte bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Erst dann können Fördermittel bei der KfW beantragt werden. Zwei Drittel der Experten sind Architekten und Ingenieure, die übrigen Experten kommen aus dem Handwerk.


Quelle: dena