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12.09.2014

Zur Praxis der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe

Ingenieurkammer zum Gespräch beim Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt

© Bildnachweis: IK ST

In den letzten Wochen und Monaten wurden zahlreiche kritische Anfragen zur Praxis der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe an die Geschäftsstelle und den Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt herangetragen. Mitglieder der Vertreterversammlung hatten ebenfalls zu dieser Situation bereits Beispiele aus der Berufspraxis zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge in der 10. Sitzung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt angesprochen.

Der Vorstand wertete die Sachverhalte aus und initiierte daraufhin das Gespräch mit dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Herrn Thomas Pleye, am 30.07.2014 in Halle (Saale). Ihm zur Seite stand Herr Laurent Oanea vom Referat Wirtschaft im Landesverwaltungsamt und Vorsitzender der 2. Vergabekammer. Die Ingenieurkammer wurde vertreten durch den Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Conny Eggert, das Mitglied der Vertreterversammlung Frau Dr.-Ing. Dörthe Bethge-Steffens und den Geschäftsführer Herr Dr. Rainer Berger.

Gegenstand waren folgende Sachverhalte:

  1. Verschlankung bürokratischer Handhabung von Vergabeverfahren
  2. Erfordernis und Vergleichbarkeit von mehreren Angeboten auf Grundlage der HOAI
  3. Praxis der Vergabe der Aufträge an den "billigsten" Anbieter
Herr Pleye und Herr Oanea erläuterten den rechtlichen Hintergrund oft angewandter Vergabe- sowie Ausschreibungspraxis. Folgende Ergebnisse wurden gemeinsam im Gespräch herausgearbeitet:
  • Vergaberechtliche Basis für viele öffentlichen Auftraggeber beim Vergabeverfahren sind europäischen Förderrichtlinien sowie Haushaltsgrundsätze, wie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die beachtet werden müssen.
  • Auch der öffentliche Auftraggeber hat Interesse am optimalen und wirtschaftlichsten Ergebnis der Ausschreibung, wobei bekannt ist, dass dies nicht immer der "Billigste" bieten muss. Hier sind teilweise Handreichungen an die Auftraggeber, gerade im "Unterschwellenbereich" sinnvoll.
  • Austausch zur Vergabepraxis und zwischen Landesverwaltungsamt und Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sollte künftig verbessert werden, beispielsweise durch die Kenntnisgabe von Vergabe-Mitteilungen und Merkblättern.
  • Die verantwortlichen Mitarbeiter der Landesverwaltungsamtes werden zukünftig über den Vergabekongress Sachsen-Anhalt der Auftragsberatungsstelle informiert und in den Erfahrungsaustausch einbezogen.
  • Die Ingenieurkammer wird weiterhin ihre Mitglieder zur Einhaltung der HOAI verpflichten und Verstöße ahnden.
Zum Abschluss des Gespräches wurde betont, dass die Zusammenarbeit beider Institutionen sowie auch diese Gesprächsreihe künftig fortgesetzt werden sollte. Wir werden dazu weiter berichten.