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09.10.2014

Workshop zur Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Brüssel

Workshop "Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie - Erfahrungen aus der bisherigen Umsetzung vor dem Hintergrund der jüngsten Hochwasserereignisse"

© Bildnachweis: IK ST

Die Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist am 23. Oktober 2007 in Kraft getreten. Bereits im Jahr 2010 führte die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz einen ersten Workshop mit europäischer Beteiligung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel durch. Ziel der Veranstaltung war es, die Hochwasserrisiken und eine europaweite Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Hochwasserrisikomanagements zu verdeutlichen. Zahlreiche Ingenieurbüros präsentierten ihre Planungen und Bauvorhaben.

Seitdem ist auf diesem Gebiet schon viel erreicht worden. Bis Ende 2015 müssen die Mitgliedstaaten nunmehr Pläne für ein Hochwasserrisikomanagement erstellen. Der Schwerpunkt soll dabei auf die Vermeidung, Schutz und Vorsorge vor Hochwasser einschließlich Hochwasservorhersagen und Frühwarnsysteme gelegt werden. Dabei ist ein effektiver Hochwasserschutz nur länderübergreifend möglich.

Vor diesem Hintergrund fand zu dieser Thematik auf europäischer Ebene am 29. September 2014 ein Workshop in Brüssel statt.

Landwirtschafts- und Umweltminister, Dr. Hermann Onko Aeikens sagte in seinem Grußwort, dass kürzlich der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) das Ergebnis einer Studie vorgelegt hat, die 42 Standorte für Polder- und Deichrückverlegungen an Elbe, Saale, Mulde und Weiße Elster ausweist. Viele der Standorte seien bereits jetzt in die Planung einbezogen und Teil der Hochwasserschutzkonzept des Landes. Es seien aber auch zehn neue mögliche Standorte für Deichrückverlegungen und acht neue für Polderanlagen identifiziert worden. Detaillierte Untersuchungen müssten noch die hydraulische Eignung der Gebiete feststellen. Aeikens legte dar, dass Sachsen-Anhalt zwei Kernbereiche im Hochwasserschutz hat: Erstens Neubau und Ertüchtigung der Deichanlagen. Zweitens die Bereitstellung von Auffangräumen. Das letzte Hochwasser von 2013 hat gezeigt, wie wichtig es ist, den Flüssen mehr Raum zu geben. Nun haben wir mit dieser Studie eine Übersicht in der Hand, wo in Sachsen-Anhalt potentiell geeignete Flächen zu finden sind. Viele von Ihnen sind bereits Teil der Hochwasserkonzeption 2020. Es konnten aber auch neue potentiell in Frage kommende Flächen ermittelt werden. Insgesamt sprechen wir über 21.788 Hektar, die theoretisch genutzt werden können. Wie viel davon praktisch realisiert wird, ist aber noch eine ganz andere Frage und hängt von weitergehenden Untersuchungen ab.

Zur Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und deren Umsetzung in der Europäischen Union sprach Herr Ioannis Kavvadas, Abteilungsleiter Wasser der Generaldirektion Umwelt bei der Europäischen Kommission. Er informierte in seinem Vortrag darüber, dass die Hälfte der Verluste kostspieliger Naturkatastrophen durch Binnenhochwasser entstehen. Für niedrige Hochwasserschutzniveaus könnten die jährlichen Schäden ca. 38 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 erreichen. Die notwendigen Mittel könnten durch eine bessere Koordinierung der Finanzpolitik ausgeglichen werden. Für die weitere Umsetzung der Richtlinie verwies er auf die notwendige Nutzung aller zur Verfügung stehenden Mittel. Im Gespräch an den Postern der begleitenden Fachausstellung interessierte sich Kavvadas für die berufsbegleitende Weiterbildung "Fachingenieur für Wasserwirtschaft der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt". Er unterstrich die Notwendigkeit berufsbegleitender Weiterbildung und sprach über seine Erfahrungen als Bauingenieur. Die Präsentationen sind unter folgendem Link auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt verfügbar:

www.mlu.sachsen-anhalt.de/stichworte-a-z/hochwasser/hwrm-workshop/