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05.12.2014

Land verlängert Fristen für Fluthilfe

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 beschlossen. Die bisher am 31. Dezember 2014 endenden Fristen für die Antragstellung sollen auf den 30. Juni 2015 verlängert werden. Die Frist, bis zu der Bewilligungen möglich sind, soll ebenfalls vom 30. Juni 2015 auf den 31. Dezember 2015 verlängert werden.

Staatsminister Rainer Robra: "Die Antragsfrist kann nunmehr voll ausgeschöpft werden. An alle Antragsteller appelliere ich jedoch, Anträge auf Fluthilfe zügig zu stellen und nicht bis zum 30. Juni 2015 zu warten. Nur dann ist gewährleistet, dass bis zum Ende der Bewilligungsfrist am 31. Dezember 2015 ausreichend Zeit für die Bearbeitung bleibt und bei zunächst unvollständigen Anträgen Belege und Gutachten noch nachgereicht bzw. erstellt werden können."


Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 578/2014