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04.12.2012

Förderung für KITA-Ausbau

Die KfW fördert Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch Neubau oder Sanierung von Gebäuden, die zur Nutzung als Tageseinrichtungen und als Räumlichkeiten für Kindertagespflege (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 22 ff. SGB VIII) dienen.

Dazu gehören:

  • Neubauten
  • Umbauten von Gebäuden zur Umnutzung/Umwandlung
  • Sanierungen, Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen, soweit sie der Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen dienen
  • Ausstattungsinvestitionen, soweit sie der Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen dienen
  • Erwerb von Grundstücken und Immobilien
Weitere neue Förderprogramme ab 2013 und Informationen siehe Link zur KfW!

www.kfw.de