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10.03.2015

Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Brandschutz

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) vom 25. November 2014 (GVBI. LSA S. 476), muss der Antragsteller mit dem Antrag auf Anerkennung die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, den jeweiligen Fachrichtungen vorlegen. Dazu zählt auch die Bescheinigung eines Prüfungsausschusses gemäß § 22 Abs. 1 PPVO.

Für die Prüfung der Anträge und um ggf. am Prüfungsverfahren für das Jahr 2015 teilnehmen zu können, wird als letztmöglicher Termin für die Einreichung des Antrages auf Anerkennung und der Antragsunterlagen gemäß PPVO der 30. April 2015 festgesetzt.

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Interessenten wenden sich bitte an:

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Herrn Feldhahn
Tel.:(0391)567-7451
Fax:(0391) 567-7529
E-Mail Adresse: Andreas.Feldhahn@mlv.sachsen-anhalt.de



www.mlv.sachsen-anhalt.de/