05.12.2012
Ab 2013 Neuregelung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein Gesetz verabschiedet, dass der öffentlichen Hand und der Wirtschaft Auflagen macht, wenn künftig öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden.
Im § 10 wird auf Tariftreue und Endgeldgleichheit eingegangen. In diesem Paragraf heißt es zum Beispiel zur HOAI:
(4) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu beachten.
Dieses Landesvergabegesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 23/2012, ausgegeben in Magdeburg am 30. November 2012) veröffentlicht.
Das Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.