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11.05.2015

Energieeffizienz-Expertenliste: Verlängerung auch nur für Einzelmaßnahmen möglich

Experten können ihren Listeneintrag für die KfW-Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren ab sofort auch für reine KfW-Einzelmaßnahmen verlängern

Damit Sanierungsmaßnahmen von der KfW Bank gefördert werden, muss ein Sachverständiger aus der Energieeffizienz-Expertenliste deren Förderfähigkeit bestätigen. Eingetragene Experten müssen ihre Eintragung regelmäßig verlängern, um weiterhin die Förderung von Einzelmaßnahmen und von KfW-Effizienzhäusern bescheinigen zu können. Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Eintragung auch nur für KfW-Einzelmaßnahmen zu verlängern. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de verantwortet.

Dies ist besonders für Experten interessant, die sich auf Sanierungen durch Einzelmaßnahmen spezialisiert haben, wie beispielsweise Energieberater aus dem Handwerk. Für sie erleichtert sich die Verlängerung: Anstatt wie bisher eine komplette energetische Fachplanung oder Baubegleitung durchführen und nachweisen zu müssen, können sie nun einzelne energetische Maßnahmen wie den Einbau einer modernen Heizungsanlage oder die Erneuerung der Fenster als Praxisnachweis einreichen. Voraussetzung ist, dass die technischen Anforderungen der KfW erfüllt werden.

Experten, die ihren Eintrag nur für die Antragsberechtigung für KfW-Einzelmaßnahmen verlängern, verlieren die Berechtigung zur Erstellung von Förderanträgen für KfW-Effizienzhäuser. Die Qualifikationsanforderungen für den Ersteintrag in die Expertenliste ändern sich durch die neue Verlängerungsoption nicht.

Unter www.energie-effizienz-experten.de/service/downloads finden Experten eine Übersicht, welche Nachweise zur Verlängerung des Eintrags erbracht werden müssen. Weitere Informationen sind unter www.energie-effizienz-experten.de/faq abrufbar.

Zur Energieeffizienz-Expertenliste: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW hatten im Jahr 2011 beschlossen, qualifizierte Energieeffizienz-Experten in einer bundeseinheitlichen Datenbank zu führen, um die Qualität von geförderten Energieberatungen und energieeffizienten Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen. Daher können sich in der Energieeffizienz-Expertenliste nur Fachleute registrieren, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Alle zwei Jahre müssen sie zudem belegen, dass sie praktisch gearbeitet und Fortbildungen besucht haben.


Presseinformation Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Berlin 07.05.2015