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12.05.2015

HOAI

Arbeitskreis der Bundesingenieurkammer zur Fortschreibung der HOAI

Nach der Novellierung der HOAI 2013 hat der Arbeitskreis "HOAI-Fortschreibung" der Bundesingenieurkammer jetzt eine Informationsbroschüre erarbeitet, die Argumente für eine erforderliche Fortschreibung der HOAI liefert.

In erster Linie geht es um die Wiederaufnahme der nicht verordneten Planungsleistungen in den verbindlich geregelten Teil der HOAI. Es handelt sich um Ingenieurleistungen aus den Bereichen der Umweltverträglichkeit, Thermischen Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung und örtliche Bauüberwachung.

Die Verortung im unverbindlichen Teil der HOAI diskriminiere die Leistungen von Ingenieuren erheblich, weil auf der einen Seite Planungsleistungen verbindlich, auf der anderen Seite gleichartige Planungsleistungen aber unverbindlich geregelt sind. Diesen Widerspruch greift auch ein Gutachten einer auf Europarecht spezialisierten Kanzlei auf. Diese Praxis gefährde die Qualität am Bau, führe zu Dumpinglöhnen insbesondere bei Vergabeverfahren bei denen verordnete und nicht verordnete Leistungen im Paket abgefragt werden und verschärfe zudem den Nachwuchsmangel.

Weitere Argumente finden Sie in der unten stehenden Broschüre.