Lade Daten...
29.05.2015

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Mit einem dringlichen Schreiben hatte sich die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit anderen Verbänden im Februar an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt und auf die fatalen Auswirkungen der Entscheidung des BFH-Urteils vom 14. Mai 2014 - VIII R 25/11 - auf Planungsbüros hingewiesen. Ziel war es, eine Möglichkeit zu schaffen, Gewinne aus Abschlagszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, über einen größeren Zeitraum abschmelzen zu können und damit die Auswirkungen des BFH-Urteils zu mildern. Gleichzeitig wurde, für den Fall längerfristiger Entscheidungen, eine Übergangsregelung angemahnt.

Nunmehr hat das BMF in einem Schreiben an die Bundesingenieurkammer mitgeteilt, dass es die Auffassung des BFH teilt und Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren sind. Danach sollen die Grundsätze aus der BFH-Entscheidung auf Abschlagszahlung nach § 632a BGB und für Abschlagszahlungen nach § 15 Abs. 2 HOAI anzuwenden seien. Demnach gelten solche Abschlagszahlungen sofort "als verdient" und sind damit als gewinnrelevant anzusehen.

Zur Vermeidung von Härten hat das BMF mit seinem Schreiben auch klargestellt, dass die Entscheidung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 zur Anwendung kommt und solche Gewinne über die Folgejahre verteilt werden können.