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28.05.2015

Modernisierung des Vergaberechts

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt

Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe soll auf Grundlage des gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Ende April 2015 die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vergaberechts (VerModG) eingeleitet. Gleichzeitig werden Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) beteiligt. Grundlage des Referentenentwurfs sind die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts, die die Bundesregierung am 07.01.2015 beschlossen hatte. Neben den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird auch die Bundesingenieurkammer Stellung zu dem Referentenentwurf nehmen.

Die Reform dient der Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien. Der Europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU). Diese Richtlinien sind bis zum 18.04.2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Die Vergaberechtsmodernisierung ist das größte vergaberechtliche Gesetzgebungsverfahren der letzten 10 Jahre. Unmittelbar betroffen sind Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der Referentenentwurf ist der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren der Gesetz- und Verordnungsgebung. Im Zentrum steht die Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).


Quelle: BMWi