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15.06.2015

Berufsanerkennung: ja - Qualitätsverlust im Ingenieurberuf: nein

© Bildnachweis: Christian Vagt
Referenten des Europa-Symposiums

Die Bundesingenieurkammer führte am 12.06.2015 in Berlin mit über 60 Teilnehmern ein Europa-Symposium zum Thema "Relevanz der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie für den Ingenieurberuf!" durch, das sich mit Problemen der Umsetzung des geänderten europäischen Berufsanerkennungsrechts (EU-Richtlinie 2013/55/EU) befasste.

Mit der Richtlinie sollen die Verfahren zur Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten erworbenen beruflichen Qualifikationen in reglementierten Berufen erneut modernisiert und weiter vereinfacht bzw. die Mobilität von beruflich Qualifizierten in der Europäischen Union erhöht werden.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Herr Kammeyer, konnte zur Veranstaltung neben Experten aus neun Landesministerien, Hochschulen sowie Mitgliedern von Ingenieurkammern aus dem In- und Ausland auch den Vertreter der EU-Kommission (GD Binnenmarkt), Herrn Martin Frohn, begrüßen. Die modernisierte Berufsqualifikationsrichtlinie mit den wichtigsten Neuerungen, wie Erleichterung der Anerkennung, Europäischer Berufsausweis und gemeinsame Ausbildungsgrundsätze als neue Wege für eine automatische Anerkennung standen im Mittelpunkt der Ausführungen von Herrn Frohn. Vertreter der Länderministerien schilderten Problemstellungen im Zusammenhang mit der weiteren Sicherstellung des Schutzes der Berufsbezeichnung Ingenieur sowie notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. Der Vorsitzende des Ausschusses Berufsrecht, Herr Dr.-Ing. Brauer, hielt dazu den Einführungsvortrag.

Von den Teilnehmern wurde die Veranstaltung als sehr informativ und hilfreich angesehen. Positiv hervorgehoben wurde, dass BIngK und Länder die gleiche Zielrichtung bei der Gestaltung der Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bezogen auf die Berufsgruppe "Ingenieure" verfolgen.

Die Bundesingenieurkammer sieht es als unabdingbar an, dass es ein bundesweit einheitliches Verfahren nach einheitlichen Kriterien geben müsse, um dem gesetzlichen Anspruch auf individuelle Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation zu genügen. Nur so könne für den Verbraucher die notwendige Qualität von Ingenieurleistungen weiterhin dauerhaft in Deutschland gewährleistet werden.


BIngK