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22.06.2015

HOAI - Verfahren der EU

Europäische Kommission leitet gegen sechs Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein

Die Europäische Kommission hat am 18. Juni 2015 wegen unzureichender Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie bei reglementierten Berufen gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die nationalen Vorschriften dieser Länder, so die EU-Kommission, beinhalten unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.

Gegenüber Deutschland werden die verbindlichen Mindestpreisregelungen der HOAI beanstandet.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission erhalten Sie über folgenden Link:

europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5199_de.htm