Stellungnahme zur Vergaberechtsreform
Eine Arbeitsgruppe von AHO, BAK, BIngK und VBI hat auf der Grundlage des Referentenentwurfes zum "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts" (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014) vom 30.04.2015 ein gemeinsames Positionspapier zu dieser Vergaberechtsreform erarbeitet. Es wurde bereits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) versandt.
Darin wurde zu Rechtsfragen Stellung genommen, die in der letzten Gesprächsrunde vom zuständigen Referatsleiter im BMWi, Herrn Dr. Thomas Solbach aufgeworfen wurden.
Die beteiligten Kammern und Verbände nehmen hierzu im Hinblick auf die kommende Neuregelung der Vergabeverordnung (VgV) bereits jetzt zu den für Planer wesentlichen Positionen Stellung:
- zur Ermittlung des Auftragswertes:
handelt es sich um inhaltlich, fachlich, technisch unterschiedliche Planungsleistungen, sind die einzelnen Auftragswerte der verschiedenen Planungsverträge wie bisher separat zu betrachten, auch wenn es sich dabei um "ein" Projekt handelt; - zur Stellung des Verhandlungsverfahrens:
bei Architekten- und Ingenieurleistungsvergaben soll im Hinblick auf die Beschreibbarkeit der zu findenden Lösungen das Verhandlungsverfahren als bestmögliches Verfahren vorgesehen werden; - zum Wettbewerblichen Dialog:
dieser kann lediglich bei besonderen Verfahren zur Anwendung kommen, die aus den genannten Gründen der Komplexität, Innovation oder Finanzierung über den Regelfall hinausgehen.