Reform des Sachverständigenrechts geplant
Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts erarbeitet. In diesem Zusammenhang sollen auch das Gesetz über Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden.
Hintergrund ist, dass aufgrund der in Fachkreisen und in den Medien verstärkt geäußerten Kritik an mangelhaften Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren - insbesondere bei medizinischen Gutachten - und an der zum Teil unzureichenden Qualifikation der Sachverständigen rechtspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird. Auch soll erreicht werden, dass die Verfahrensdauer beschleunigt werden soll.
Der Entwurf betrifft unabhängig von dem familiengerichtlichen Schwerpunkt jedoch alle im gerichtlichen Verfahren erstatteten Gerichtsgutachten. Der Referentenentwurf regelt insbesondere
- die obligatorische Anhörung der Parteien vor der Beauftragung des Sachverständigen (Artikel 1 Nummer 1),
- die Pflicht des Sachverständigen zur unverzüglichen Prüfung und Mitteilung von Interessenkonflikten und Verzögerungen (Artikel 1 Nummer 2),
- die obligatorische Fristsetzung zur Erstattung von Sachverständigengutachten (Artikel 1 Nummer 3a),
- die regelmäßige Festsetzung von Ordnungsgeldern gegen den Sachverständigen bei Fristversäumnis (Artikel 1 Nummer 3b).
BIngK