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20.08.2015

Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Standsicherheit

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt informiert, dass im Jahr 2015 wieder Verfahren für die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit beginnen.

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) vom 25. November 2014 (GVBI. LSA S. 476), muss der Antragsteller mit dem Antrag auf Anerkennung die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, den jeweiligen Fachrichtungen vorlegen. Dazu zählt auch die Bescheinigung eines Prüfungsausschusses gemäß § 12 Abs, 1 Satz 2 PPVO. Hierzu hat das Land Sachsen-Anhalt einen Prüfungsausschuss gebildet.

Für die Prüfung der Anträge und um ggf, am Prüfungsverfahren für das Jahr 2015 teilnehmen zu können, wird als letztmöglicher Termin für die Einreichung des Antrages auf Anerkennung und der Antragsunterlagen gemäß PPVO der 25. September 2015 festgesetzt.


Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Herr Feldhahn
Tel.:(0391) 567-7451
Fax:(0391) 567-7529
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