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18.08.2015

Änderung des Sachverständigenrechts

Wie bereits berichtet, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Bestellungskörperschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts gegeben. Mit diesem Gesetzentwurf soll die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleistet und die Qualität von Gutachten insbesondere im medizinischen und familiengerichtlichen Bereich verbessert werden.

Die Bundesingenieurkammer hat die Hinweise aus den einzelnen Länderkammern gebündelt und dem BMJV am 13.08.2015 die in Anlage beigefügte Stellungnahme übersandt. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.