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01.09.2015

Anhörung zur HOAI

Anhörung der Verbände der Freien Berufe zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der HOAI und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vor Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)

© Bildnachweis: IK ST
... der Hörsaal war gut gefüllt.

Rückblick: Am 18. Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der beiden Gebührenregelungen HOAI und StBVV eingeleitet. Das BMWi, zuständig für Dienstleistungen und die Freien Berufe, hat die Federführung für das Verfahren übernommen. Die Zuständigkeit für die HOAI liegt beim BMWi, die Zuständigkeit für die StBVV beim BMF.

Über die Fragen einer Kompatibilität von HOAI und STBVV zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Richtlinien fand bereits ein reger Austausch zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung in Form von Schriftverkehr und später im Rahmen eines EU-Pilot-Verfahrens statt. Wir berichteten darüber. Die Bundesregierung hatte die beiden Gebührenordnungen hauptsächlich unter den Gesichtspunkten Verbraucherschutz, Sicherung eines auskömmlichen Einkommens der Berufsträger, insbesondere kleinerer Büros, sowie Qualitätssicherung verteidigt. Nach Auffassung der EU-Kommission führte dieses administrative Verfahren jedoch zu keiner zufriedenstellenden Lösung der angesprochenen Fragen, was sie zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens veranlasste.

Jetzt muss die Bundesregierung erneut Stellung nehmen und ihre Argumentation schlüssig untersetzen. Vor diesem Hintergrund fand am 19.08.2015 im großen Hörsaal des BMWi in Berlin eine Anhörung der Verbände der betroffenen Freien Berufe statt.

Ingenieure und Architekten waren vertreten durch Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und den Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V (AHO). Zahlreiche Vertreter einzelner Länderingenieur- und -architektenkammern waren ebenfalls vor Ort. Der Hörsaal war gut gefüllt. Eröffnet wurde die Anhörung mit einer kurzen Darstellung der verfahrensrechtlichen Situation des vorliegenden Vertragsverletzungsverfahrens und deutlichen Worten zu Konsequenzen eines möglichen EuGH-Urteils in dieser Sache. Der Überblick soll den Anwesenden - so Frau Dr. Wunderlich, Ministerialreferentin Recht der EU des BMWi - klar vor Augen führen, dass durchaus Chancen für den Erhalt der HOAI bestehen und die Bundesregierung dafür alles tun wird, aber auch ernstzunehmende Gefahren auf diesem weiten Weg lauern. Damit war die Anhörung eröffnet.

Nach einigen erläuternden Worten der Bundeskammerpräsidenten und des Vorstandsvorsitzenden des AHO zu den jeweils schon schriftlich angegebenen Stellungnahmen, hatten alle Vertreter der Länderkammern und weiterer Verbände der Freien Berufe die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen. Waren diese Argumente auch sehr vielfältig, sie unterstrichen alle eines - den Erhalt der HOAI für das Fortbestehen der funktionierenden kleinteiligen Struktur der Freien Berufe in Deutschland als entscheidenden Wirtschaftsfaktor.

Dem konnten die Vertreter der Bundesministerien nur zustimmen und gaben in der Runde ein deutliches Signal, die bereits beschrittenen Weg zum Erhalt der HOAI gegenüber der EU-Kommission weitergehen zu wollen und die Gebührenregelungen als nationale Besonderheiten, was auch nach EU-Richtlinien für Mitgliedstaaten möglich ist, erneut zu verteidigen. Die Mehrzahl der Argumente aus dem Kreis der Ingenieure und Architekten fand Gehör bei den Vertretern der Bundesministerien und wurden teilweise noch intensiv erörtert. Insofern kann durchaus von einer Veranstaltung konstruktiven Miteinanders gesprochen werden. Bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission in Brüssel auf die erneute Stellungnahme der Bundesregierung reagiert. Aus Sicht aller Anwesenden sollten die von der EU-Kommission hervorgebrachten Argumente ohne weiteres zu entkräften sein.

Einige Argumentationen finden Sie in den unten stehenden Beiträgen.