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27.10.2015

Bundeskabinett lockert Baurecht für Flüchtlingsunterkünfte

Das Bundeskabinett hat als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften finden Sie unter diesem Link:

www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/baugesetzbuch/fluechtlingsunterbringung/faq-fluechtlingsunterbringung/