Lade Daten...
08.01.2013

Ergänzungsgutachten zur EnEV

Das BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) hat über zwei Ergänzungsgutachten zur EnEV informiert, die anlässlich der Vorlage des Referentenentwurfs vom 15. Oktober 2012 beauftragt wurden. Die Endberichte stehen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Download zur Verfügung:

  • Ergänzungsuntersuchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung
  • Ergänzungsuntersuchung zur Fortentwicklung des Ansatzes "EnEV easy"/Modellgebäudeverfahren (Neuberechnung gemäß Anforderungsniveau des Referentenentwurfs der Energieeinsparverordnung vom 15. Oktober 2012).
Das Ergänzungsgutachten zur Wirtschaftlichkeit befasst sich mit den Regelungsvorschlägen zur Verschärfung der Anforderungen an Neubauten.

Die Bundesregierung verfolgt mit diesen Vorschlägen das Ziel, das aktuelle, aus dem Jahr 2009 stammende Neubauniveau bis zum Jahr 2016 deutlich in Richtung des künftigen, europarechtlich verankerten Niedrigstenergiegebäudestandards weiterzuentwickeln und damit zugleich den einschlägigen Kabinettbeschluss zur Energiewende umzusetzen. Wie bereits in den Anhörungen zum Referentenentwurf dargelegt wurde, ist speziell die zweite Stufe der Anhebung der Anforderungen an Wohngebäude anspruchsvoll, hält sich aber nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe an die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Anforderungen.

Die Ergänzungsuntersuchung zum Modellgebäudeverfahren (auch "EnEV easy" genannt) soll als Grundlage zur Anpassung der Anlage 1 Nr. 4 des Entwurfs an das Anforderungsniveau und einige Randbedingungen des Referentenentwurfs dienen.

Die Bundesingenieurkammer wird die Gutachten prüfen und erforderlichenfalls hierzu Stellung nehmen.



www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/EnEV/EnEV2012/Begleitgutachten/Anforderung/Ergaenzungsgutachten/01__start.html