Lade Daten...
15.12.2015

Novellierung des Vergaberechts - Auftragswertberechnung

Im Zuge der Novellierung des Vergaberechts in Deutschland, das dem Europäischen Vergaberecht angepasst werden soll liegt ein Referentenentwurf vor. Dieser wirft neben weiteren Fragestellungen auch das Problem der Auftragswertberechnung bei der Ermittlung des Schwellenwertes im Bereich der Planungsleistungen auf. Danach sollen die Werte der freiberuflichen Leistungen zur Berechnung des geschätzten Auftragswertes addiert werden müssen und Dienstleistungsaufträge somit in vermehrtem Umfang europaweit ausgeschrieben werden. Wir berichteten darüber.

Nachdem seitens der Kammern und Verbände bereits die Berichterstatter der Fraktionen von CDU, CSU und SPD hierzu angeschrieben wurden und auch über die Länder - insbesondere durch das bayrische Staatsministerium des Innern - ein entsprechender Vorstoß unternommen wurde, wird auch seitens einzelner Abgeordneter des Europäischen Parlaments das Anliegen, an der derzeitigen Auftragswertberechnung festzuhalten, unterstützt.

Herr Dipl.-Ing. Markus Ferber, MdEP hat beispielsweise ein Schreiben an den Präsidenten der Bundesingenieurkammer Herrn Kammeyer gesandt, in dem er die Position der Planer ausdrücklich unterstützt. In zwei weiteren Schreiben hat Herr Ferber sich auch an die Kommissarin Bienkowska sowie an Bundesminister Gabriel gewandt und die Beibehaltung der derzeitigen Auftragswertberechnung gefordert.

Ferner hat sich zwischenzeitlich auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme für die Beibehaltung der derzeitigen Auftragswertberechnung ausgesprochen.

Im Gesetzgebungs- bzw. Verordnungsverfahren zeichnet sich folgender weiterer Ablauf ab:

  • Der Entwurf des GWB, zu dem die Bundesingenieurkammer bereits im April dieses Jahres Stellung genommen hat, soll voraussichtlich am 17.12.2015 im Bundestag verabschiedet werden. Am 18.12.2015 wird der Bundesrat hierzu beraten.
  • Der Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung der Vergaberechts, der auch die VgV zum Inhalt hat, soll aufgrund eines Parlamentsvorbehaltes nicht nur vom Bundesrat, sondern auch vom Bundestag beschlossen werden. Da die EU-Richtlinien bis spätestens 18.04.2016 in nationales Recht umzusetzen sind, ist eine Vorlage des Entwurfes beim Bundestag noch im Januar 2016 geplant.
Bis dahin sollen auch die in den beratenden Ausschüssen mit dem Entwurf befassten Abgeordneten nochmals auf die Folgen einer solchen Regelung für den Mittelstand hingewiesen werden. Wir werden weiter berichten.