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09.02.2016

Besteuerung von Abschlagszahlungen!

Baugewerbe zur Länderfinanzministerkonferenz: Absage an Besteuerung von Abschlagszahlungen! Degressive AfA im Wohnungsbau einführen!

"Nach Vorstellung des Bundesfinanzministeriums soll der Gewinn, der voraussichtlich durch die Erstellung eines Bauwerks verdient wird, bereits in der Bauphase versteuert werden. Dieser unsinnigen Idee aus dem Hause Schäuble erteilen wir eine klare Absage und fordern die Finanzminister der Bundesländer auf, diesen Vorschlag ebenfalls abzulehnen." Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in Berlin.

Pakleppa weiter: "Jeder weiß, dass ein unverkauftes Brötchen oder ein unverkauftes Auto noch keinen Umsatz darstellen - selbst wenn sie fertig produziert beim Bäcker in der Auslage liegen bzw. beim Händler stehen. Erst, wenn die Ware auch verkauft ist, darf der Hersteller oder Händler den Umsatzerlös bilanzieren und damit den erzielten Gewinn im Jahresabschluss realisieren. Und dann erst dürfen auch Steuern fällig werden." Bei Bauwerken soll das künftig anders sein: Mit Schreiben vom 29.06.2015 ordnete das Finanzministerium an, dass unfertige Bauleistungen künftig nicht mehr mit den Herstellungskosten bewertet unter den Vorräten bilanziert werden sollen, sondern stattdessen die gestellten Abschlagsrechnungen in voller Höhe als Forderungen in die Bilanz eingehen. Das heißt: Schon lange vor der Fertigstellung und Abnahme sollen die in den Abschlagsrechnungen enthaltenen kalkulierten Gewinnanteile realisiert werden, obwohl gar nicht klar ist, ob am Schluss nach Fertigstellung und Abnahme beim Bauunternehmer tatsächlich ein Projektgewinn verbleibt, ob die Rechnung des Bauunternehmers überhaupt bezahlt wird, oder ob der Bauherr das Bauwerk überhaupt abnimmt; denn sollte ein Sturm oder Hochwasser das unfertige Gebäude wieder zerstören, so müsste es der Bauunternehmer auf eigene Kosten noch einmal erstellen oder aber die bereits eingenommen Abschlagszahlungen an den Bauherrn zurückzahlen.

Auf ihrer Konferenz wollen die Länderfinanzminister entscheiden, ob sie der Neuregelung noch ein Jahr Aufschub gewähren. "Das ist nicht genug. Wir fordern den Finanzminister auf, das BMF-Schreiben zurückzunehmen. Denn es stellt einen Bruch des Handelsrechts dar und gefährdet die Stabilität der Unternehmen, die gezwungen werden, noch nicht verdiente und nicht sichere Gewinnanteile in ihrer Bilanz auszuweisen und zu versteuern." So Pakleppa.

Ein weiteres Thema wird die Finanzministerkonferenz beschäftigen, nämlich die Frage nach der Einführung einer degressiven AfA im Wohnungsbau. Hier haben die Bundesbauministerin und der Bundesfinanzminister Vorschläge unterbreitet, die das deutsche Baugewerbe weitestgehend unterstützt. "Wir begrüßen den Vorschlag einer degressiven AfA von 35 % für den Mietwohnungsbau in den ersten drei Jahren. Damit wird ein klares Signal an potentielle Investoren gegeben. Im Interesse der vielen Wohnungssuchenden fordern wir die Länderfinanzminister auf, diesen Vorschlag der Bauministerin zu unterstützen. Bund, Länder und Kommunen, die nun schnell und unbürokratisch Bauland zur Verfügung stellen müssen, sind gemeinsam in der Pflicht. Ansonsten werden die Flüchtlinge auch im Winter 2016/2017 noch in Zelten und Containern leben müssen," erklärte Felix Pakleppa abschließend.


Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe / www.zdb.de