HOAI: Verfahren zur Vertragsverletzung - 2. Stufe eingeleitet!
Die Kommission hat heute ihre Entscheidung zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren HOAI getroffen. Wie zu erwarten war, hat sie sich dabei von der Stellungnahme der Bundesregierung nicht überzeugen lassen und nun eine sogenannte "begründete Stellungnahme" als 2. Stufe im Vertragsverletzungsverfahren vorgelegt. Reagiert die Bundesregierung auf diese Stellungnahme nicht innerhalb von zwei Monaten, kann die Kommission den EuGH anrufen.
Wie berichtet, haben BIngK, BAK und AHO die Kanzlei Redeker mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt, das zeitnah vorliegen soll. Des Weiteren ist vereinbart worden, zügig ein volkswirtschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, in dem versucht werden soll, einen Zusammenhang zwischen Mindesthonorar und Qualität nachzuweisen. Diese Gutachten sollen primär der Unterstützung der Bundesregierung im Rahmen eines etwaigen Verfahrens vor dem EuGH dienen, gleichzeitig aber auch bereits im Vorfeld der Bundesregierung den Rücken stärken, ihren eingeschlagenen Kurs beizubehalten.
Als erste Reaktion möchten wir die Pressemeldung EP-Abgeordneten Angelika Niebler zur Kenntnis geben.