Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen
Wir berichteten im Mai 2015, dass sich mit einem dringlichen Schreiben die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit anderen Verbänden an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt hatte, um auf die fatalen Auswirkungen der Entscheidung des BFH-Urteils vom 14. Mai 2014 - VIII R 25/11 - auf Planungsbüros hinzuweisen. Ziel war es, eine Möglichkeit zu schaffen, Gewinne aus Abschlagszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, über einen größeren Zeitraum abschmelzen zu können und damit die Auswirkungen des BFH-Urteils zu mildern. Gleichzeitig wurde, für den Fall längerfristiger Entscheidungen, eine Übergangsregelung angemahnt.
Nunmehr hat das BMF mit Schreiben vom 18.02.2016 darüber informiert, dass die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge angewendet werden, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden. Die im BMF-Schreiben vom 29. Juni 2015 enthaltene Verteilungsregelung für den Gewinn ist nach dieser Anwendungsregelung nicht mehr erforderlich.