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18.03.2016

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen - neuer Stand

Auch Binsenweisheiten, wie "Nichts ist so beständig wie die Veränderung", haben ihre Daseinsberechtigung. Das beweist die aktuelle Diskussion zum Thema "Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen".

Seit unserer Information vom 09.03.2016, mit der wir über ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 18.02.2016 zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen berichtet hatten, gibt es nun ein neueres offizielles BMF-Schreiben vom 15.03.2016. Ein solches BMF-Schreiben hat die Rechtsnatur eines Erlasses, der vom BMF im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben wird und sich an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden richtet. Mit derartigen Schreiben wird die Steuerverwaltung angewiesen, wie sie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln hat.

Darin wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben v. 29.06.2015, welches im Anschluss an das maßgebliche BFH-Urteil vom 14.05.2014 versandt wurde, aufgehoben. Die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils v. 14.05.2014 wird nunmehr auf Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. begrenzt.

Die sich hieraus ergebenden Neuerungen sind auch dem betreffenden BMF-Schreiben zu entnehmen.