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19.04.2016

Neues Vergaberecht in Kraft

Die Frist für die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien und der von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWi angestrebte Zeitplan für deren Umsetzung in nationales Recht wurde eingehalten. Seit dem 18.04.2016 gilt in Deutschland das neue Vergaberecht, über dessen Inhalte wir bereits mehrfach berichtet haben.

Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung.


GWB
Das am 17. und 18.12.2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossene "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts" (VergModG) ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 203) veröffentlicht worden. Im Zentrum steht dabei die Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach Art. 3 traten die Verordnungsermächtigungen in §§ 113, 114 Abs. 2 S. 4 GWB bereits am Tag nach der Verkündung, also am 24.02.2016, in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am 18.04.2016 in Kraft.

VgV
Am 25.02.2016 hat der Bundestag der "Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts" (VergRModVO)" zugestimmt. Als Mantelverordnung enthält sie neben der Sektorenverordnung (SektVO), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) insbesondere auch die "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge" (Vergabeverordnung - VgV) mit dem darin enthaltenen Abschnitt 6 mit den Bestimmungen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Nach Zustimmung des Bundesrates am 18.03.2016 wurde die Verordnung am 14. April 2016 im Bundesgesetzblattausgabe Nr. 16, BGBl. I S. 624 veröffentlicht und tritt somit ebenfalls wie geplant zum 18.04.2016 in Kraft.

VOB
Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vom 7. Januar 2016 wurden am 19.01.2016 im Bundesanzeiger bekanntmacht. Mit Erlass des BMUB vom 07.04.2016 wurde die VOB 2016 eingeführt. Damit treten am 18.04.2016 die VOB/A und die VOB/B 2016 in Kraft und sind ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

Zur Übersicht über die wesentlichen Neuregelungen möchten wir auf den Aufsatz im Deutschen Ingenieurblatt 1-2/2016, S. 48ff. verweisen.