28.04.2016
Bundesrat fordert Nachbesserungen beim Bauvertragsrecht
Der Bundesrat beschloss am 22. April 2016 zahlreiche Änderungsvorschläge zur geplanten Reform des Bauvertragsrechts. Diese zielen unter anderem auf einen höheren Verbraucherschutz und einen Interessensausgleich zwischen Bauherrn und Unternehmer ab. Der Regierungsentwurf sieht vor, spezielle Normen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag, den Architektenvertrag sowie den Ingenieurvertrag ins Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einzufügen.
Weitere Informationen unter nachfolgendem Link:
www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/944/944-pk.html#top-16