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18.05.2016

Änderungen im BAföG zum Wintersemester 2016/17

Mit dem 25. Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (25. BAföG-"ndG) wurden bereits im Dezember 2014 Änderungen beschlossen, die in wesentlichen Teilen nun zum 1. August 2016 in Kraft treten. Diese Änderungen beinhalten insbesondere die Anhebung des maximalen monatlichen BAföGs um rund 9 %. Gleichzeitig wird das monatliche Einkommen der Eltern erst ab einer deutlich höheren Summe angerechnet. Dadurch erhöhen sich ab dem kommenden Wintersemester 2016/17 die Chancen BAföG zu erhalten für alle, die studieren oder ein Studium aufnehmen möchten, erheblich.

Erfahrungen des Amtes für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Halle haben gezeigt, dass viele selbständige oder freiberuflich tätige Eltern glauben, dass ihre Kinder kein BAföG erhalten und aus diesem Grund keinen Antrag stellen. Diese Einschätzung ist häufig falsch. Der Verzicht auf einen BAföG-Antrag ist in vielen Fällen gleichbedeutend mit einem Verzicht auf eine staatliche finanzielle Unterstützung. Denn selbst kleine Förderungsbeträge sind aufgrund der Förderungsbedingungen (BAföG wird zu 50% als Zuschuss (geschenkt) und zu 50% als unverzinstes Darlehen geleistet) ein hilfreicher Beitrag zur Studienfinanzierung.

Mit dem angefügten Informationsmaterial stellt das Studentenwerk Halle allen Interessenten aktuelles Material für die BAföG-Beantragung zur Verfügung.



www.studentenwerk-halle.de/mehr-bafoeg-2016