Bundestag unterstützt Freie Berufe
Bundestag: Honorarordnungen für Freie Berufe müssen weiterhin möglich bleiben
In der Plenarsitzung am 23. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 21.06.2016 (Drs. 18/8867) zur EU-Binnenmarktstrategie "Den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen - Bewährte Standards erhalten" beschlossen. Damit hat der Bundestag ähnlich wie im Falle des Beschlusses zur EU-Transparenzinitiative im vergangenen Jahr ein klares Bekenntnis zum Handwerk und den Freien Berufen abgegeben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik in Sachen HOAI ist dieses eindeutige Votum besonders wertvoll.
Den Antrag sowie eine Pressemitteilung von Sabine Poschmann MdB, die neben Barbara Lanzinger MdB und Astrid Grotelüschen MdB maßgeblich am Zustandekommen des fraktionsübergreifenden Koalitionsantrages beteiligt war, finden Sie als Anlage. Der AHO war in die Vorbereitung des Antrages eingebunden.
Unter dem Titel "Den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen - Bewährte Standards erhalten" weist die Koalition darauf hin, dass zwar auch Hemmnisse beim grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen auf den Prüfstand gehören. Dabei müssten jedoch auch im Zuge eines weiteren Ausbaus des EU-Binnenmarktes Honorarordnungen für Freie Berufe und Handwerk weiterhin möglich bleiben, da sie eine am Gemeinwohl orientierte Leistungserbringung ermöglichen und damit der Qualitätssicherung sowie dem Verbraucherschutz dienen. Betont wurde erneut, dass die berufsständische Selbstverwaltung, die Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen sowie die Regulierungen in den Freien Berufen und im Handwerk den Wettbewerb der Qualitäts- und Ausbildungsstandards sowie Professionalität sichern, und dadurch einen langfristigen Beitrag für nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in Deutschland leisten.
Im Bereich des Dienstleistungssektors enthält der Antrag zudem die Forderung des Deutschen Bundestages an die Europäische Kommission, die legitimen Schutzzwecke, insbesondere der Verbraucherschutz, die Qualitätssicherung und die Ausbildungsleistung, denen die Regelungen des Berufszugangs und der Berufsausübung dienen, weiter zu gewährleisten:
"Dies gilt auch für die in Deutschland für einige Freie Berufe geltenden Honorarordnungen
und Kapitalbindungsvorschriften. Die mitgliedstaatliche Regelungskompetenz für Berufsregelungen darf daher nicht in Frage gestellt werden. Ein Prüfraster zur Verhältnismäßigkeit oder Empfehlungen, die auf eine Beschränkung oder gar das Infragestellen der Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers im Bereich der reglementierten Berufe abzielen, sind abzulehnen;"
Die Bundesregierung ist nunmehr aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission für die Umsetzung der vorstehenden Forderungen einzusetzen und sie bei ihren Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zugrunde zu legen, sobald die Europäische Kommission die in der Binnenmarktstrategie angekündigten Vorschläge für Gesetzgebungsakte vorgelegt hat.
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