EEWärmeG-DVO in Kraft getreten
Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG-DVO) in Kraft getreten
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBL. LSA) Nr. 3, ausgegeben in Magdeburg am 8. Februar 2013, ist die Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG-DVO) in Kraft getreten.
Diese Durchführungsverordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt LSA regelt den Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und Ergänzende Nachweise, wie Anträge auf Befreiung von der Nutzungspflicht sowie vorzulegende Bescheinigungen von befugten Personen.
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