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01.09.2016

Anpassung der MBO an die BauPVO


Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat im Mai 2016 den Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) in die Verbändeanhörung gegeben. Damit soll die aufgrund des EuGH-Urteils zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) novellierte Musterbauordnung (MBO) konkretisiert werden.

Daneben hat auf Einladung des BMUB, das den Novellierungsprozess und die Umsetzung der Vorschriften in die Landesbauordnungen begleitet, am 30.05.2016 ein Gespräch mit Kammern und Verbänden stattgefunden, bei dem insbesondere die Frage erörtert wurde, wie nach in Kraft treten der geplanten Neuregelung mit Bauprodukten zu verfahren ist, die zwar harmonisiert und deshalb CE-gekennzeichnet sind, deren Leistungserklärungen aber (noch) nicht alle Angaben enthalten die erforderlich sind, um bautechnische Nachweise im notwendigen Umfang führen zu können. Erörtert wurde dabei insbesondere die Möglichkeit, mit freiwilligen Herstellererklärungen zu den Bauprodukten die für die bauwerksbezogenen Anforderungen erforderlichen Angaben zu erhalten.

Die Bundesingenieurkammer machte dabei u.a. deutlich, dass für die Planer bis zur Umsetzungsfrist 16.10.2016 ein rechtssicheres System für die Planung, Ausschreibung und Prüfung zur Verfügung stehen müsse, welches von der öffentlichen Hand, insbesondere den Bauaufsichtsbehörden anerkannt werde. Das BMUB sagte zu, die diskutierten Möglichkeiten auch in den Länderarbeitsgruppen zu besprechen. Es sei beabsichtigt, Rahmenbedingungen hierzu in die VV TB aufzunehmen.

Auch nach einem Gespräch mit Vertretern des BMBU, der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) und des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) am 17.08.2016 ist derzeit noch kein Ersatz für den Wegfall der bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauprodukte darstellbar. Die Vertreter Deutschlands befinden sich zur Ablösung der Bauregellisten durch eine alternative, freiwillige Lösung noch immer in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.

Als Zwischeninformation, die lediglich eine "Momentaufnahme" darstellen kann, möchten wir Ihnen die unten stehende Information zur Verfügung stellen. Wir informieren natürlich, sobald abschließende Lösungen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Planer bereitstehen.