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01.09.2016

Regelungen zur Unterschwellenvergabe entworfen


Am 18.04.2016 ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten. Die bisherige Reform des Vergaberechts betraf dabei im Wesentlichen die Vergabe mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte jedoch bereits im Zuge dieser Novellierung angekündigt, auch eine Reform des Unterschwellenvergaberechts zu planen. Diese ist derzeit Gegenstand einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Dort wird diskutiert, welche Regelungen der neuen VgV und der VOL/A Abschnitt 1 bei der Reform der Vergabereglungen unterhalb der Schwellenwerte übernommen werden sollen. Zur oft in der Vergangenheit diskutierten Möglichkeit einer Erhöhung der EU-Schwellenwerte hat EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska Herrn Markus Ferber MdEP, der sich im Interesse der Ingenieure für eine Anpassung der Schwellenwerte bei der Vergabe eingesetzt hatte, in einem Schreiben mangels Zuständigkeit der EU Kommission eine klare Absage erteilt.

Jetzt hat das BMWi aktuell einen Entwurf der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) auf seinen Seiten veröffentlicht.

Über die Entwicklung des Entwurfes werden wir informieren.



www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html