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22.09.2016

Sachsen-Anhalt ENERGIE

Eine Information der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) zum Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE

Mit Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützen das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 500.000 Euro).

Gefördert werden als Teil der Gesamtmaßnahme u. a. auch Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme unter Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Voraussetzung hierfür ist, dass diese mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

So ist z. B. die Förderung von Gas-KWK möglich, wenn für diese Anlage ein leitungsgebundener Gasliefervertrag mit mindestens 50 Prozent erneuerbarem Gas, z. B. klassisches Biogas oder Windgas aus Power-to-Gas, vorliegt.

Voraussetzung für die Förderung eines Projektes mit einem Zuschuss aus Sachsen-Anhalt ENERGIE ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Das Unternehmen muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen.

Tipp: Beratungsleistungen, die vor Antragseingang erfolgen und von dem beantragten Vorhaben abgrenzbar sind, können über das Beratungsprogramm für Unternehmen gefördert werden. Informationen zu diesem Programm finden Sie im Internetauftritt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Mehr Informationen zum Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE und die Unterlagen finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Die Experten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.