Lade Daten...
15.11.2016

Wieder Klagen der EU-Kommission gegen Deutschland

Weiteres Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: EU-Kommission moniert Nichtumsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie

Nachdem die Europäische Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren in Sachen HOAI sowie Planungsvergaben ("Bestimmung des Auftragswertes Freibad Elze") eingeleitet hat, ist nun ein weiteres Verfahren hinzugekommen, das für Ingenieure und Architekten von Bedeutung ist. Im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von Europarecht hat die EU-Kommission Deutschland zur Umsetzung der EU-Regeln über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) aufgefordert. Die EU-Vorgaben hätten bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesrepublik sowie die 13 weiteren EU-Länder haben dies nach Ansicht der Kommission bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße getan. Die EU-Kommission hat am 29.09.2016 Deutschland eine begründete Stellungnahme übermittelt und damit die zweite Stufe im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission die vollständige Umsetzung der Richtlinie zu melden. Andernfalls kann die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. Eine Klageerhebung vor dem EuGH im Hinblick auf die HOAI ist in dem Beschlusspaket der Kommission nicht enthalten. Ob die EU-Kommission Klage erheben wird, ist derzeit offen. Es liegen andererseits keine Erkenntnisse vor, dass die Kommission möglicherweise ganz von einer Klage Abstand nimmt. AHO, BAK und BIngK haben im Frühjahr 2016 eine empirisch-ökonomische Studie in Auftrag gegeben, die das vorliegende Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs ergänzen soll. Das Wirtschaftsgutachten soll einen Zusammenhang zwischen den verbindlichen Mindestsätzen der HOAI und der Qualität der Planungsleistung belastbar darlegen. Mit der Aufgabe wurde Prof. Clemens Schramm, Oldenburg, beauftragt. Die Ergebnisse sollen spätestens Ende 2016 vorliegen. Das Vertragsverletzungsverfahren in Sachen HOAI wird Schwerpunkt der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 24.11.2016 sein. Zum Stand des Verfahrens und weiteren Entwicklungen wird Frau Ministerialrätin Dr. Nina Wunderlich, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Rahmen der AHO-Herbsttagung aktuell berichten.


Quelle: AHO-Newsletter Ausgabe 2, Okt. 2016