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17.11.2016

Neues Vergaberecht: EEE

BMWi stellt Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vor

Planungsbüros, die sich an EU-weiten Ausschreibungen beteiligen, können mit dem neuen Vergaberecht die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nutzen. Sie dient dem standardisierten Nachweis Ihrer Eignung bzw. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, hilft also Bewerbungsaufwand zu sparen. Um den Umgang mit der EEE zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Leitfaden veröffentlicht.

Den Leitfaden findet man unter dem unten angegebenen Link. Er ist für alle Büros von Nutzen, die VGV-Ausschreibungen (früher VOF) bearbeiten. Anwender haben bereits signalisiert, dass der Leitfaden wirklich hilfreich und eine echte Unterstützung durch das BMWi ist. Jeder Punkt oder Ankreuzkasten im EEE wird mit einem farbig markierten Einschub erklärt und erleichtert das Ausfüllen der EEE.



www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf