HOAI: Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH
Die EU-Kommission hat gestern (17.11.2016) verkündet, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem EuGH verklagt.
Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten und den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.
Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI aus nicht nachvollziehbaren Erwägungen kippen will. Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Bundesregierung, diesen sachfremden Erwägungen der Kommission auch weiterhin nicht nachzugeben und für den Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze einzutreten. Die Bundesingenieurkammer wird die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Organisationen dabei auch vor dem EuGH nachhaltig unterstützen.
Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik läuft bereits seit 2015. Die Ausführungen Deutschlands, warum es an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI festhält, sowie zahlreiche Eingaben von Verbänden, Kammern und Organisationen, hatten die EU-Kommission nicht überzeugen können. Auch die Bundesingenieurkammer hat gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO eine umfangreiche Stellungnahme für den Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen abgegeben. Unterstützung haben die die Planer dabei auch von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der SPD erfahren, die sich in mehreren Entschließungsanträgen für den Erhalt von Honorarordnungen ausgesprochen haben.
Wir werden über den Fortgang weiter berichten.
Mitgliederinformation Bundesingenieurkammer