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20.12.2016

HOAI - aktueller Stand

Zum Aktuellen Stand des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der HOAI

Am 17.11.2016 hat die Europäische Kommission angekündigt, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu den reglementierten Berufen zu verklagen. Die Kommission sieht unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen (siehe dazu die Meldung der KOM). Auch nach Abgabe einer umfassenden Stellungnahme der Bundesregierung und zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der planenden Berufe, ist die Kommission weiterhin der Auffassung, dass für bestimmte Dienstleister Auflagen existieren, die der Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI aus nicht nachvollziehbaren Erwägungen kippen will. Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Bundesregierung, diesen sachfremden Erwägungen der Kommission auch künftig nicht nachzugeben. Die Freien Berufe dienen dem Gemeinwohl, entlasten den Staat und sind das Rückgrat eines starken Mittelstands in Deutschland. Die Bundesingenieurkammer wird die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Organisationen auch vor dem EuGH nachhaltig unterstützen. Mit einer Klageeinreichung wird im Januar kommenden Jahres gerechnet. Das Urteil ist voraussichtlich nicht vor 2018 zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik läuft bereits seit 2015. Die Ausführungen Deutschlands, warum es an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI festhält, sowie zahlreiche Eingaben von Verbänden, Kammern und Organisationen, hatten die EU-Kommission nicht überzeugen können. Auch die Bundesingenieurkammer hat gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO eine umfangreiche Stellungnahme für den Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze abgegeben. Unterstützung haben die Planer dabei auch von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU sowie der SPD erfahren, die sich in mehreren Entschließungsanträgen für den Erhalt von Honorarordnungen ausgesprochen haben.


Mitgliederinformation Bundesingenieurkammer (FA)