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19.01.2017

VSBG birgt Informationspflichten auch für Ingenieurbüros


Nach dem bereits zum 1.4.2016 in Kraft getretenen sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), welches wiederum eine EU-Richtlinie umsetzt, sollen den "Verbrauchern" europaweit außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Dies können sogenannte private Verbraucherschlichtungsstellen, aber auch sogenannte behördliche Verbraucherschlichtungsstellen (§ 28 VSBG) sein. Der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist als behördliche Verbraucherschlichtungsstelle anzusehen.

Das neue Gesetz bringt seit dem 1.2.2017 auch für die Ingenieurbüros zusätzliche Informationspflichten mit sich, deren Nichtbeachtung ggf. wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann. Allerdings bestehen diese Pflichten gem. § 36 VSBG nur für die Büros, die am 31.12.2016 mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt hatten und die eine Webseite unterhalten oder AGBs verwenden.

Diese Büros müssen im Impressum der Internetseite oder in ihren AGBs einen Hinweis auf ihre Verpflichtung zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt enthalten. Dazu wird folgende Formulierung empfohlen :

"Wir sind zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die gemäß § 31 IngG LSA für die Durchführung von Schlichtungsverfahren gesetzlich ermächtigt ist, verpflichtet. Sie können sich diesbezüglich an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Hegelstr. 23, 39104 Magdeburg wenden".

Beachten Sie bitte zusätzlich die Information im Deutschen Ingenieurblatt. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.