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09.03.2017

Kammerpräsident Jörg Herrmann engagiert sich für auskömmliche Stundensätze bei der Honorierung freiberuflicher Leistungen


In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2009 und 2013 sind die Vorschriften über das Zeithonorar entfallen; die Stundensätze sind preisrechtlich nicht mehr festgelegt. Damit wollte der Verordnungsgeber den Vertragsparteien mehr Flexibilität bei den Vertragsverhandlungen ermöglichen und den Wettbewerb fördern. Somit sind auch bei den öffentlichen Auftraggebern Orientierungswerte der Stundensätze in Honorarverträgen entfallen.

Die Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt sieht weiterhin Bedarf an allgemeinen Orientierungswerten für Stundensätze, da diese gerade in der Praxis bei der Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen, durchaus eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere im kommunalen Bereich kommt es regelmäßig vor, dass besondere Architekten- und Ingenieurleistungen nach Zeitaufwand und somit über Stundensätze vergütet werden.

Wenn Stundensätze vereinbart werden, so besteht Einigkeit mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und den Ministerien für Finanzen und Verkehr, dass die Honorarstundensätze auskömmlich sein müssen. Wer eine qualitativ hochwertige Leistung von Architekten und Ingenieure erwartet, muss auch eine entsprechende Vergütung anbieten, auch wenn diese selbst nicht mehr verbindlich in der HOAI geregelt sind. Kammerpräsident Herrmann plädiert deshalb dazu, den Vertragsparteien eine allgemein abgestimmte und akzeptierte Orientierungshilfe für Stundensätze anzubieten. "Die konkreten Preise sollen sich am Markt orientieren ...", so der Kammerpräsident. Die bisherige Unterscheidung in getrennte Stundensätze von Büroinhaber und Ingenieur/Techniker sowie Bauzeichner wird aufrechterhalten.

Im Interesse einer allseits notwendigen Akzeptanz von angemessenen Stundensätzen werden nun folgende Stundensätze für die Bereiche Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik (Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik), Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Ingenieurvermessung (Liegenschaftsbestandsdokumentation, Planung, Bau und Überwachung von Bauwerken), Brandschutz, Bestandsdokumentation Flächenmanagement, SiGeKo, Beton- und Steininstandsetzung vorgeschlagen.

Nach wie vor stellen die vorgeschlagenen Netto-Stundensätze eine Orientierungshilfe dar und sind keine verbindliche Vorgabe für die Vertragsparteien.

Die wie folgt vorgeschlagene Anpassung der Stundensätze orientiert sich an den Ergebnissen von Studien, die auf deutschlandweit ermittelten Werten zur Auskömmlichkeit von Honoraren durchgeführt wurden:

  • Büroinhaber: 92,00 EUR
  • Diplomingenieur / Bautechniker / Vermessungstechniker: 72,00 EUR
  • Bauzeichner: 57,00 EUR


Magdeburg, März 2017