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10.04.2017

Bericht über die 34. Sitzung des Vertretergremiums der Ingenieurversorgung M-V


Das Vertretergremium in der Diskussion.

Die 34. Sitzung des Vertretergremiums der Ingenieurversorgung M-V fand am 22.03.2017 in der Geschäftsstelle in Schwerin statt. Die Sitzung wurde von Herrn Ackermann, Vorsitzender des Vertretergremiums der IV-MV, eröffnet und geleitet.

Neben den Mitgliedern des Vertretergremiums konnten als Gäste Herr Zill, Ehrenpräsident der Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen, die Herren Dr. Schröder, Michelkowski und Cloos von der APO-Bank, Herr Dr. Eisbrecher als juristischer Berater und Herr Arndt als Steuerberater der Ingenieurversorgung sowie die Präsidenten der angeschlossenen Ingenieurkam-mern begrüßt werden.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde das Protokoll der 33. Sitzung des Vertretergremiums bei 2 Stimmenthaltungen bestätigt. Nach Verlesen der Tagesordnung der 34. VG-Sitzung wurde diese einstimmig angenommen.

Zum Einstieg in den nachfolgenden Tageordnungspunkt gab Herr Wagner, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, aktuelle Informationen zur Kapitalanlagestrategie der Ingenieurversorgung M-V. Anschließend stellte Herr Michelkowski, APO-Bank, die Risikoanalyse für die Anlagen der Ingenieurversorgung M-V zum 31.12.2016 vor. Die Investitionen des Anlagebestandes im Bereich des Risikokapitals (Aktienanlagen) sind unter den TOP 20 der ertragsstärksten Aktien günstig verteilt.

Schwerpunkte des gesamten Anlagevermögens stellen nach wie vor die festverzinslichen Wertpapiere dar, die auf Grund der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB ca. ab 2022 durch Multi-Kündigungsrechte deutlich abschmelzen. Somit werden auch hohe Rückflüsse fällig, die dann neben eingehenden Beiträgen wieder zur Neuanlage anstehen.

Hier wird es erforderlich sein, einen Wiederanlageplan aufzustellen, der verschiedene Szenarien berücksichtigt. Durch die auslaufenden festverzinslichen Anlagen und die ungünstigen Bedingungen bei den Neu- bzw. Wiederanlagen sind gegenüber früheren Verhältnissen geringe Zinsen zu erwarten, so dass die perspektivische Durchschnittsverzinsung der Rentendirektanlagen nur noch bei ca. 2,3 % liegen würde.

Im Anschluss erörterte Herr Dr. Schröder von der APO-Bank die Risikoeinstufung der Ingeni-eurversorgung M-V entsprechend des ABV-Vorschlages. Zum Stichtag 31.12.2016 war die Ingenieurversorgung M-V in die Risikostufe 2 (148 Risikopunkte aus 100-300) einzustufen. Dies bedeutet, dass damit eine unbelastete Eigenkapitalquote (Deckungsrückstellung) von 4 % benötigt wird.

Durch die stark veränderten Anlagemöglichkeiten ist langfristig eine perspektivische Einstufung in die Risikoklasse 3 (mehr als 180 Risikopunkte) nicht unrealistisch. Bei allen Herausforderungen des Kapitalmarktes muss die Streuung und Mischung der Anlagen nach der Anlagenverordnung eingehalten werden, wobei ein Anteil an Risikokapital von maximal 35 % des gesamten Anlagevermögens zulässig ist.

Durch die Ergebnisse der bisher getätigten und von der Ingenieurversorgung M-V aktiv gemanagten Aktiendirektanlagen kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2017 eine Durchschnittsverzinsung von
3,64 % festgestellt werden (geplant ist ein Rechnungszins von 3,25 %). Das bisher betriebene erfolgreiche aktive Aktiendirektmanagement wurde von Herrn Zill im Anschluss erläutert. Abschließend zum Thema Anlagen stellte Herr Schlettwein die Ergebnisse der ALM-Studie der Ingenieurversorgung M-V sowie den Stand der bisherigen Umsetzung vor.

Der nächste Tagesordnungspunkt befasste sich mit den satzungsrechtlichen Aufgaben der Organe der Ingenieurversorgung. Dazu informierte Herr Dr. Eisbrecher auf Grund einer Anfrage von Herrn Jahr, Mitglied des Vertretergremiums, über die Zusammenhänge und Abläufe der Arbeit in den oben angeführten Gremien. Die sich anschließende rege und äußerst konstruktive Diskussion zeigte, dass die satzungsgemäßen Regelungen hier ausreichend formuliert sind.

Im weiteren Ablauf befassten sich die Vertreter erneut mit der Thematik der Biogasanlagen, mit diesem Engagement wurde von der IV-MV im Bereich des Risikokapitals investiert. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen ein Gutachten zu den Biogasanlagen zu beauftragen, um die Ertragsprognose für den Anlagezeitraum mit der erforderlichen Sicherheit abschätzen zu können.

Gerry Wehrle, 03.04.2017