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07.06.2017

Bauordnung und Bauproduktenverordnung

Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt - Erlass der obersten Bauaufsichtsbehörde zum Verfahren ab dem 15.10.2015

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt stellt zur Information eine von den Gremien der ARGEBAU erarbeitete Liste defizitärer europäisch harmonisierter Normen einschließlich Fundstelle zur Verfügung. Sie soll auch die Verwender von Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung auf Grund der Verordnung (EU) 305/2011 (sog. Bauproduktenverordnung) tragen, unterstützen, im Sinne von § 16b Abs. 1 BauO LSA geeignete Bauprodukte nach europäisch harmonisierten Normen bei der Errichtung baulicher Anlagen zu verwenden, bis eine Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für Sachsen-Anhalt vorliegt.

Die Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden durch das Ministerium ebenfalls entsprechend unterrichtet.

Der betreffende Erlass des MLV vom 14.10.2016 zum Vollzug der § 16 a bis 25 und 85a BauO LSA ist informativ hier noch einmal beigefügt.