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13.06.2017

Aufruf zur Wahl der 6. Vertreterversammlung


Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident

Magdeburg, den 13.06.2017

Sehr geehrte Kammermitglieder,

im Jahr 2017 steht die Wahl zur 6. Vertreterversammlung an. Ich möchte Sie bereits jetzt dazu aufrufen, sich an dieser Wahl aktiv zu beteiligen!

Die Wahlordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 20. Oktober 2016 stellt bewusst die Persönlichkeit des Ingenieurs in den Mittelpunkt.

Der Kammervorstand hat in seiner Sitzung am 20. März 2017 den Termin des Wahltages zur Wahl der 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beschlossen. Wahltermin und damit letzter Tag der Stimmabgabe zur Wahl der 6. Vertreterversammlung ist Dienstag, 07. November 2017.
Dem Wählerverzeichnis wird die Kammermitgliederliste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt am 80. Tag vor dem Wahltag (Samstag, 19. August 2017) zugrunde gelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses sind bis zum 54. Tag (14. September 2017) vor dem Wahltag beim Wahlausschuss möglich.

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Ingenieurkammer. Ihre Vertreter wählen den Vorstand, bestimmen über Richtlinien und Regelwerke und nicht zuletzt über den Haushalt und damit die Schwerpunkte der Arbeit der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Durch die Vertreterversammlung wird die Richtung für die Berufspolitik vorgegeben.

Der Grundsatz "Aus dem Berufsstand der Ingenieure - für den Berufsstand der Ingenieure" soll auch in den künftigen Jahren bestimmend sein. Als Kammermitglied hat jeder von Ihnen die Möglichkeit, die Arbeit der Ingenieurkammer aktiv mitzugestalten. Bestimmen Sie mit, wer gewählt wird! Wahlvorschläge können nur von Kammermitgliedern bis zum 60. Tag vor der Wahl (08. September 2017) eingereicht werden, wobei Listen mit mehreren Wahlvorschlägen möglich sind. Auf der Website der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt wird allen Kandidaten, die sich zur Wahl aufstellen lassen, die Möglichkeit geboten, sich vorzustellen und für sich zu werben.

Der Ingenieurkammer sind gesetzliche Aufgaben zugewiesen, aber nur durch die aktive Mitarbeit in den Gremien und durch das Ehrenamt können die gesetzlichen Aufgaben mit Leben gefüllt werden. Sie haben die Möglichkeit, durch Ihre Mitbestimmung das Ingenieurwesen zu fördern, das Ansehen des Berufsstandes voranzubringen und dazu beizutragen, dass die Ingenieurkammer sich auch künftig aktiv mit dem nötigen Stimmengewicht in Gesetzesvorhaben und Berufspolitik einbringen kann.

Ich appelliere daher an Sie, durch starke aktive Mitarbeit die Kammer voranzubringen. Die Wahl der Vertreterversammlung ist nach der Wahlordnung streng formalisiert, sie erfolgt nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Der Vorstand der Kammer, der Wahlausschuss und die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle stehen Ihnen für alle Fragen und Anregungen gern zur Verfügung - das Aufstellen von geeigneten Kandidaten liegt in Ihrer Hand!

Dipl.-Ing. Jörg Herrmann
Präsident


Bitte beachten Sie:
Bis zum 24. August 2017 erhalten alle Kammermitglieder die Wahlbenachrichtigung als Briefinformation gemäß Wahlordnung § 4 (2) bis zum 75. Tag vor dem Wahltag. Weitere Informationen rund um die Wahl der 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt finden Sie in Kürze in einer gesonderten Rubrik unter dem oben angezeigten Logo zur Verfügung.