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04.03.2013

RPW 2013 eingeführt

Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sind am 22.02.2013 in Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie treten damit an die Stelle der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) in der Fassung vom 12.09.2008. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die neue Wettbewerbsordnung in Zusammenarbeit mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer erarbeitet und mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.

Mit der Novellierung der RPW sind lediglich Änderungen verbunden, die auf der Grundlage der Anwendungserfahrungen seit 2009 die Handhabung für Auslober weiter erleichtern sollen und Begrifflichkeiten klarer fassen. Daneben sind insbesondere folgende Themenbereiche neu gefasst worden:

  • die Stärkung des offenen Wettbewerbs,
  • ein erleichterter Zugang für kleine und junge Büros,
  • die bevorzugte Beauftragung des 1.Preisträgers und
  • Hilfestellungen für Verfahrensabläufe (Regelungen zur Überarbeitungsphase, Anlagen zu Rückfragenkolloquien, Wettbewerbsunterlagen, Berechnung der Wettbewerbssumme).
Seitens der Bundesingenieurkammer war die Novellierung in einer beim BMVBS gebildeten Arbeitsgruppe nach vorausgegangenen Beratungen des Bundeswettbewerbsausschusses durch dessen Vorsitzenden, Herrn Professor Dr.-Ing. Hans Georg Reinke und dem stellvertretenden Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer, RA Markus Balkow, begleitet worden.

Mit dem Einführungserlass des BMVBS gilt die RPW 2013 für alle Planungswettbewerbe im Bereich des Bundesbaus, die ab dem 1. März 2013 ausgelobt werden. Privaten Auslobern wird deren Anwendung ebenfalls empfohlen. Die RPW 2013 ist im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

www.bundesanzeiger.de