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29.06.2017

Kammerpräsident Jörg Herrmann nimmt Stellung: »Unser Votum für den Erhalt der HOAI - Qualitätswettbewerb statt Preiskampf!«

EU-Kommission verklagt Bundesrepublik Deutschland - Ingenieurkammer warnt vor Qualitätsverlust beim Planen und Bauen

Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Lange wurde darüber gesprochen und nun ist es Realität: Kammerpräsident Jörg Herrmann nimmt mit Sorge die neuesten Nachrichten aus Brüssel zur Kenntnis. Die Europäische Kommission hat wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Ihre Begründung: die Mindestsätze der Honorarordnung würden die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich ohne die Vorgaben der HOAI mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen würden, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.

Alles Unsinn, sind sich Kammerpräsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann und der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer einig. "Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden."

Jedem muss klar sein, dass Qualität auch seinen Preis hat. Wenn die Preise gedrückt werden, wird die Qualität darunter leiden. Für einen zu niedrigen Preis kann keine hinreichende Qualität geliefert werden - das gilt auch für Ingenieurleistungen! "Wir müssen befürchten, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Wer billig plant, baut teuer! Das wird dann auch ein Problem für den Verbraucherschutz" so Vizepräsident Dipl.-Ing. (FH) Conny Eggert, Vorsitzender des Honorarausschusses sowie des Ausschusses für Vergabe und Wettbewerb.

Die Kommission rüttelt mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung vor allem im Hinblick auf die Mindestsätze an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt setzt sich daher gemeinsam mit den anderen Länderkammern und der Bundesingenieurkammer gemeinsam für den Erhalt der Mindestsätze der HOAI ein und appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI stark zu machen und einzusetzen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die eigens zu diesem Zweck eingerichtete Kampagnenseite hoai.news. Im Klageverfahren selbst wird die Bundesingenieurkammer im Verbund mit den anderen Kammern und Verbänden die Bundesregierung aktiv unterstützen, u.a. durch die Beibringung eines Rechts- und eines bauökonomischen Gutachtens.



hoai.news/