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25.09.2017

Sachsen-Anhalt ENERGIE: Konkretisierung der Förderinhalte


Mit dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützen das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (max. 500.000 Euro). Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Fördergegenstand. Mit dem Förderprogramm werden vorrangig Projekte gefördert, bei denen Energieeffizienz und Klimaschutz die Hauptmotivation der Investition darstellen.

Die Programminhalte wurden nochmals konkretisiert. Mit der Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die in einem angemessenen Verhältnis zur Investition Energie einsparen. Aus diesem Grund werden nur Projekte in die Förderung einbezogen, bei denen folgende Schwellenwerte für das Verhältnis zwischen Fördermitteleinsatz und Energieeinsparung erfüllt sind:

  • unterer Schwellenwert Förderintensität Energieeffizienz: 0,10 Euro/kWh
  • oberer Schwellenwert Förderintensität Energieeffizienz: 1,50 Euro/kWh

Die Orientierung an diesen Schwellenwerten lässt die Förderung noch komplexer erscheinen. Es wird empfohlen, Fragen hierzu von unseren Förderberatern der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) über die kostenfreie Hotline 0800 56 007 57 beantworten zu lassen. Gern können Sie sich dort auch persönlich beraten lassen.

Voraussetzung für die Förderung eines Projektes mit einem Zuschuss aus dem Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE ist eine umfassende Expertenanalyse der vorhandenen Energiesparpotenziale im Unternehmen. Es muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachgewiesen werden.

Tipp: Beratungsleistungen, die vor Projektstart und vom eigentlichen Investitionsvorhaben abgegrenzt in Anspruch genommen werden, können über das Beratungsprogramm für Unternehmen gefördert werden. Lassen Sie sich auch hierzu von der IB beraten!



www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/sachsen-anhalt-energie.html