Lade Daten...
01.11.2017

Einheitliche Standards bei der BIM-Fort- und Weiterbildung

Ingenieurkammern der Länder einigen sich auf gemeinsames Vorgehen

Die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens schreitet in Deutschland massiv voran. Entsprechend umfangreich ist der Bedarf an qualifizierten Fort- und Weiterbildungsangeboten für Ingenieurinnen und Ingenieure. Um Fort- und Weiterbildungen auf einem qualitativ hohen Niveau zu sichern, haben sich die Ingenieurkammern der Länder auf der Bundeskammerversammlung am 20. Oktober 2017 in Potsdam auf einen bundesweit einheitlichen Fort- und Weiterbildungsstandard anhand der VDI/bS-Richtlinie 2552 Bl. 8.1 verständigt. Mit der Einführung des "BIM Standards Deutscher Ingenieurkammern" wird ein qualitätsgesichertes und flächendeckendes Angebot geschaffen.

Doch auch die Politik ist hier gefragt und sollte ihre Kräfte angesichts des zunehmenden Handlungsbedarfs durch die Digitalisierung noch stärker bündeln - sowohl im Bereich der Infrastruktur, als auch beim Hochbau. "Es ist aus unserer Sicht unerlässlich, dass diese beiden Ressorts in einer künftigen Bundesregierung wieder unter einem Dach fungieren", so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. "Es ergibt keinen Sinn, wenn Hoch- und Tiefbau nicht zusammenwirken. Dafür ist das Thema auch im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Planerinnen und Planer zu wichtig", erläuterte Kammeyer eine Forderung aus den Wahlprüfsteinen der planenden Berufe in Deutschland.

Building Information Modeling (BIM) dient der Erstellung von digitalen dreidimensionalen Bauwerksmodellen. Alle Beteiligten erhalten auf diesem Weg Zugriff auf virtuelle Pläne, die Steuerung von Prozessen, umfangreiche Datenbanken und 3D- bis 5D-Bauwerksmodelle.

Ansprechpartner:
Martin Falenski
Hauptgeschäftsführer Bundesingenieurkammer
T. +49 (0)30 2589 882-21
T. +49 (0)30 2589 882-0 (Zentrale)
falenski@bingk.de
www.bingk.de

Alexandra Jakob
Referentin Kommunikation Bundesingenieurkammer
T. +49 (0)30 2589 882-23
M. +49 (0)179-509 66 53
jakob@bingk.de
www.bingk.de


Pressemitteilung Bundesingenieurkammer vom 25. Oktober 2017